Rechtsanwalt Jörn Janzen –
Ihr Strafverteidiger & Fachanwalt in Dortmund

Als Fachanwalt für Strafrecht sowie als Rechtsanwalt für das allgemeine Zivilrecht ist Jörn Janzen kompetent und zuverlässig sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht für Sie tätig. Der Schwerpunkt der in Dortmund ansässigen Kanzlei liegt im Strafrecht und in der zielgerichteten Vertretung von Opfern und Tätern.

Zielgerichtete Tätervertretung

Bereits bei den ersten Anzeichen polizeilicher Ermittlungen empfiehlt sich das Hinzuziehen eines Strafverteidigers, um bereits in diesem frühen Stadium die wichtige und zielgerichtete Unterstützung mit Blick auf das weitere Verfahren vom Rechtsanwalt zu erhalten. Beachten Sie bitte daher unsere Hinweise für Notfallsituationen, wie z.B. plötzliche Hausdurchsuchung, Festnahme, Einleitung erkennungsdienstlicher Maßnahmen, Alkohol- oder Drogennachweis bei allgemeiner Verkehrskontrolle.

Verhaltenshinweise in Notfallsituationen!

Bewahren Sie Ruhe.

Bei Festnahme, Durchsuchung oder Vorladung: bleiben Sie höflich und leisten Sie keinen Widerstand.

Zeigen Sie keine Aggression oder Fluchtverhalten.

Lassen Sie sich nicht irritieren oder provozieren.

Geben Sie keinerlei Auskünfte auf Fragen.

Äußern Sie sich nicht zum Tatvorwurf.

Rufen Sie umgehend einen / Ihren Verteidiger an!

Bereits im Zuge o.g. Situationen haben Sie Anspruch auf die Anwesenheit eines Rechtsanwalts. Rufen Sie daher umgehend einen / Ihren Verteidiger an!

Vertrauensvolle Opfervertretung

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren den Opferschutz verstärkt. Opfer von Straftaten haben jedoch häufig nicht die Kraft und die Möglichkeiten, die Schutzregelungen für sich zu nutzen.

Als Fachanwalt für Strafrecht deckt Jörn Janzen eine vertrauensvolle Opfervertretung ab und erläutert Ihnen die verschiedenen Optionen des Opferschutzes. Von der anwaltlichen Beratung bis zur Nebenklagevertretung steht Ihnen die Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen umfassend und kompetent zur Seite.

Strafrechtsberatung für Unternehmen

In Unternehmen wächst die Sensibilität für strafrechtliche Themen wie z.B. Geldwäsche, Veruntreuung oder Insolvenzverschleppung.
Spätestens seit der Corona Pandemie und der dadurch bedingten misslichen wirtschaftlichen Lage für Unternehmen rücken Fragen in Bezug auf das Insolvenzrecht und konkret auf den Fall einer Insolvenzverschleppung in den Vordergrund. Die präventive strafrechtliche Rechtsberatung unterstützt bei der Einordnung der vorliegenden Sachverhalte. Im Fall eines Straftatbestands können Sie auf die diskrete Begleitung durch Jörn Janzen vertrauen.

Für alle Bedarfsfälle gilt die gesetzlich bestimmte Grundpflicht eines Strafverteidigers bei der Vertretung von Mandanten: Verschwiegenheit. Der diskrete Umgang mit den Mandanten sowie der Aufbau eines Vertrauensverhältnisses auf Augenhöhe stehen bei Rechtsanwalt Jörn Janzen an erster Stelle.

Strafrecht

Das Strafrecht dient dem Schutz der elementaren Rechtsgüter, wie z.B. dem Schutz des Lebens, der körperlichen Unversehrtheit, dem Eigentum, der Würde und Ehre oder des Vermögens und damit dazu, den Bestand der Rechtsordnung eines Staates anzuerkennen und zu erhalten. Ein Hauptzweck der Bestrafung im Strafrecht ist dabei neben der Sühne der Schuld die Verhinderung weiterer Straftaten.

Der Fachanwalt Jörn Janzen übernimmt die Vertretung in allen gängigen Strafrechtsfällen. Hierzu zählt u.a. der Bereich des Unternehmensstrafrecht mit den Tatbeständen Veruntreuung, Insolvenzverschleppung, Industriespionage und Unterschlagung. Anhängig sind hier zudem Steuerstrafrechtliche Fälle, wie z.B. Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Die Rechtsanwaltskanzlei Jörn Janzen steht Ihnen hier auch in präventiven Steuerfragen und möglichen Maßnahmen beratend zur Seite.

Als erfahrener Strafrechtler setzt sich Jörn Janzen im Bereich des Opferschutzes bzw. der Opfervertretung im Rahmen von jeglichen Gewalt- und Tötungsdelikten für Ihre Interessenvertretung ein. Hierzu zählen u.a. Tatbestände der Nötigung, Vergewaltigung, Erpressung, Körperverletzung und der häuslichen Gewalt (Gewalt in der Ehe, Vergewaltigung in der Ehe).

Für alle o.g. Tatbestände übernimmt Strafverteidiger Jörn Janzen auch die Interessenvertretung von Tätern. Unter den Oberbegriff des Strafrechts fallen nicht nur das Strafgesetzbuch (StGB), sondern auch strafrechtliche Nebengesetze wie z.B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder das Waffengesetz. Jörn Janzen vertritt in diesem Zuge Mandanten im Falle von einem unrechtmäßigen Drogen- und Waffenbesitz und -missbrauch.

Allgemeines Zivilrecht

Neben dem Strafrecht ist das Zivilrecht eines der großen Rechtsgebiete in Deutschland. So vielfältig die Gebiete des Zivilrechtes sind, so individuell muss doch die Beurteilung und Herangehensweise sein. Im Zivilrecht werden die vertraglichen Beziehungen der Bürger untereinander zusammengefasst und behandelt. Zur Anwendung kommt das Zivilrecht immer dann, wenn es privatrechtlich zu Vertragsstörungen kommt, z.B. durch Nicht-Erfüllen einer Vertragsseite. Dies betrifft vor allem Regelungsbereiche, denen Bürger*innen in ihrem Alltag begegnen. Die gesetzliche Rechtsquelle des allgemeinen Zivilrechtes ist daher das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen natürlichen oder juristischen Personen. Beispiele für Streitigkeiten vor dem Zivilgericht sind Auseinandersetzungen aus Miete und Kauf oder Schadensersatzklagen (z. B. aufgrund eines Verkehrsunfalls). Werk- und Dienstverträge sowie offene Forderungen aus vertraglichen Beziehungen können somit Gegenstand zivilrechtlicher Sachverhalte sein.

Zu den typischen Tätigkeitsschwerpunkten des Zivilrechts zählen das Kaufrecht, das Reiserecht, das Schadensersatzrecht und das Verbraucherschutzrecht. Rechtsanwalt Jörn Janzen vertritt mit langjähriger Erfahrung ihre Interessen in o.g. Bedarfsfällen, sowie darüber hinaus auch in Fällen des Erbrechts, und hier insbesondere der Erbauseinandersetzungen.

Über Rechtsanwalt Jörn Janzen

Fachanwalt für Strafrecht in Dortmund

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„Das Leben hat immer mehr Fälle, als der Gesetzgeber sich vorstellen kann.“  Norbert Blüm

Juristische Beratung und Begleitung auf Augenhöhe: Rechtsanwalt Jörn Janzen steht für einen pragmatischen Blickwinkel „über den Tellerrand“ hinaus. Der Aufbau eines vertrauensvollen Verhältnisses zu den Mandanten, welches auf einem ehrlichen Umgang miteinander basiert, steht in jedem Verfahren an erster Stelle. So ist gewährleistet, dass Jörn Janzen die Verteidigung mandantenorientiert und nachhaltig zum Ziel führen kann.
Das individuelle Einstellen auf den Mandanten und sein Anliegen, eine fundierte Prüfung des Sachverhalts sowie das Erarbeiten einer gemeinsamen Strategie zur Durchsetzung der Mandanteninteressen bilden die drei Eckpfeiler der Zusammenarbeit.
Als Fachanwalt für Strafrecht verfügt Jörn Janzen über langjährige Erfahrung als Strafverteidiger und ist stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung.

Strafrechtliche Tätigkeitsschwerpunkte

  • Körperverletzung
  • Sexualdelikte
  • Betrug/Diebstahl
  • Betäubungsmittel/ Drogenbesitz und -missbrauch
  • Mord/Totschlag
  • Unternehmensstrafrecht

 

Weitere Tätigkeitsbereiche

  • Arbeitsrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Vertragsrecht